Coronaverordnung ab 01.12.2021
Liebe Besucher des Hauses,
ab Mittwoch den 01.12.2021, tritt in Niedersachsen die Warnstufe 2 in Kraft.
- es gilt die 2G+ Regelung für alle Besucher
- alle Besucher tragen eine FFP2-Maske (auch im Zimmer des Bewohners)
- maximal 2 Besucher zeitgleich bei einem Bewohner
- eine Testbescheinigung einer offizieller Teststelle hat eine Gültigkeit von 24 Stunden
- haben Sie keine Möglichkeit eine offizielle Teststelle aufzusuchen bieten wir folgende Testzeiten an:
Dienstag/Donnerstag/Sonntag
in der Zeit von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr
ohne Anmeldung
wir stellen keine Testbescheinigungen aus,
diese Testungen haben lediglich eine Gültigkeit in Verbindung eines Besuches im Haus St. Anna
Wir danken für ihr Verständnis und hoffen auf ihre Zusammenarbeit.
Das Interventionsteam