Besucherregelung ab dem 04.01.2021
Besucherregelung ab dem 094.01.2021
für die namentlich benannten Kontaktpersonen
Informationen zur neuen Corona - Verordnung mit der Einführung verpflichtender Schnelltests für das Alten- und Pflegeheim Marienhaus, Meppen.
Ein Besuch und ein Betreten kann erst bei Vorliegen eines negativen Testergebnis ermöglicht werden.
Eine Testung ist nicht erforderlich, wenn die jeweils zu testende Person ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nachweist und die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung höchstens 72 Stunden vor dem Besuch oder dem Betreten vorgenommen wurde.
Sofern ein Besuch oder ein Betreten unserer Einrichtung durch dieselbe Person mehr als einmal pro Woche erfolgt, muss auch hier zweimal wöchentlich ein PoC-Antigen-Schnelltest durchgeführt werden.
Sie haben als namentlich benannte Kontaktpersonen Ihrer Angehörigen die Möglichkeit sich zu folgenden Zeiten (sofern sie keinen anderweitigen Nachweis haben) sich hier bei uns in der Einrichtung testen zu lassen:
Täglich von 14.30 – 14.45 Uhr
Und
Dienstag von 16.30 – 17.15 Uhr
Bitte bringen Sie zu jedem Besuch ihren „Beleg“ mit, den Sie am Tag der Testung von uns ausgehändigt bekommen.
Änderungen sind jederzeit möglich.
Team Marienhaus