Besucherregelung : 16.12.2020
Sehr geehrte Kontaktpersonen,
die neue niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 15. Dezember 2020 wurde veröffentlicht.
Damit erhalten Sie Informationen zur neuen Corona - Verordnung mit der Einführung verpflichtender Schnelltests für das Alten- und Pflegeheim Marienhaus, Meppen.
In der Verordnung gibt es u.a. folgende Änderungen:
Besucherinnen und Besucher unserer Einrichtung benötigen vor dem Zusammentreffen mit Ihren Angehörigen einen PoC-Antigen-Schnelltest.
Ein Besuch / Betreten kann erst bei Vorliegen eines negativen Testergebnis ermöglicht werden.
Eine Testung ist nicht erforderlich, wenn die jeweils zu testende Person ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nachweist und die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung höchstens 72 Stunden vor dem Besuch oder dem Betreten vorgenommen wurde.
Um diesen zusätzlichen Mehraufwand leisten zu können, haben Sie, als namentlich benannte Kontaktpersonen Ihrer Angehörigen, die Möglichkeit, sich zu folgenden Zeiten (sofern sie keinen anderweitigen Nachweis haben) hier bei uns in der Einrichtung testen zu lassen:
Dienstag von 9.30 – 11.00 Uhr
Donnerstag von 14.30 – 17.00 Uhr
Samstag von 9.30 – 11.00 Uhr
Bitte bringen Sie zu jedem Besuch ihren „Beleg“ mit, den Sie am Tag der Testung von uns ausgehändigt bekommen. Vielen Dank , Team Marienhaus.